Erklärung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen der Provinz Bozen für Staatsbürger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Die Gemeinde informiert, dass aufgrund der Verfügung des Gerichtspräsidenten Nr. 2447/2006 vom 30.8.2006 die in der Provinz Bozen ansässigen Staatsbürger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen der Provinz Bozen zugelassen sind. Damit erfahren in diesem Bereich die genannten Staatsbürger dieselbe Behandlung wie die italienischen Staatsbürger. Die genannte Verfügung sieht weiters für die Gemeinden die Pflicht vor, die gegenwärtig in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, welche zumindest das 18. Lebensjahr erreicht haben, innerhalb einer angemessenen Frist im Sinne des Art. 20-ter, Abs. 5 des D.P.R. Nr. 752/1976 i.g.F. zu verständigen (Mitteilung).

DEU