In Ergänzung bzw. Abänderung des Beschlusses Nr. 257/A vom 22.05.2024 gelten in der Gemeinde Toblach folgende Bestimmungen:
Der Jahresparkschein ist auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen der beteiligten Gemeinden gültig. Die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden. Der Parkschein muss gemeinsam mit der Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind in Innichen der Parkplatz am Pflegplatz sowie in Sexten die Parkplätze Kreuzbergpass und Landmark. Auf diesen Flächen kann der Jahresparkschein nicht verwendet werden.
Auf bestimmten Parkplätzen ist hingegen eine ganztägige Nutzung mit dem Jahresparkschein möglich:
- in Welsberg-Taisten am Parkplatz Taistner Alm,
- in Niederdorf bei den Parkplätzen Bacher-Eck und Mitterling,
- in Toblach bei den Parkplätzen Toblacher See, Drei Zinnen Blick, Landrosee, Friedhof Toblach, Maximilianstraße, Mittelschule und Bahnhof,
- in Innichen am Parkplatz Innerfeldtal,
- in Sexten auf allen Parkplätzen, die mit Parkscheibe geregelt sind (blaue und weiße Zonen).
Für Personen ohne Jahresabo gelten die regulären Stundentarife. Beim Parkplatz am Friedhof ist die erste Stunde kostenlos. Bei den Parkplätzen an der Mittelschule und in der Maximilianstraße sind jeweils die ersten 30 Minuten gratis.
Zusätzlich wird für Personen, die in Toblach arbeiten, ein eigener Jahresparkschein (blaues Jahresabo) eingeführt. Dieser gilt ausschließlich im Gemeindegebiet von Toblach und kann zu denselben Bedingungen wie für ansässige Personen erworben werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis des Arbeitsplatzes.
Inhaber eines Südtirolpasses mit Wohnsitz in Toblach können zudem kostenlos einen Jahresparkschein für den Parkplatz beim Bahnhof beantragen.
Hier geht es zu den 3 zur Verfügung stehenden Jahresabonnements