Verordnung über die Verwaltung der Fundgegenstände

Die Gemeinde Toblach hat genau geregelt, was mit verlorenen und gefundenen Gegenständen passiert.

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Veröffentlichungsdatum

30.11.2023

Beschreibung

Wer in Toblach etwas findet, muss es bei der Ortspolizei abgeben, wo es registriert und sicher aufbewahrt wird. Die Polizei informiert öffentlich über gefundene Sachen und gibt sie an den Besitzer zurück – oder nach einer Frist an den Finder oder an eine soziale Organisation. Für wertvolle Gegenstände gibt es besondere Regeln, zum Beispiel eine Schätzung oder sogar Verkauf durch die Gemeinde.

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Veröffentlichungsdatum

30.11.2023

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Zuletzt aktualisiert: 31.07.2025, 16:50 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen