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Die "Gemeindekommission für Raum und Landschaft" gemäß Art. 4 des L.G. Nr. 9/2018 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 28.06.2021 mit Beschluss Nr. 24/R eingesetzt und besteht aus folgenden Mitgliedern:
Zur Vorsitzenden der von Art. 68 des L.G. 9/2018 vorgesehenen “Gemeindekommission für Landschaft”, welche sich aus den Mitgliedern laut Art. 4, Absatz 2, Buchstaben a), b) und e) des L.G. Nr. 9/2018 zusammensetzt und welche auch die Aufgaben und Befugnisse der Sektion Bauwesen der GKRL wahrnimmt, wurde in derselben Sitzung, Beschluss Nr. 25/R, die Sachverständige für Baukultur (Arch. Dorothea Aichner) ernannt und bei dessen Abwesenheit das entsprechende Ersatzmitglied (Arch. Yvonne Kreithner).